
Was ist da falsch gelaufen?
Es steht zu befürchten, dass in der Sache niemals Klarheit erzielt werden kann.
Das liegt zum Einen an der Handhabung der Unterestützungslisten durch das Wahlamt.
Zum Anderen an den von der Landeswahlleiterin übermittelten Vordrucken, die bestimmte Fallkonstellationen überhaupt erst möglich machen.
Das Wahlamt hat sich mit großem Eifer auf die Unterstützungsschreiben gestürzt und dabei angefangen eigene `Ermittlungen´ zu tätigen.
D. h. die Unterstchriften mit denen aus mehrere Jahre zurückliegenden Anträgen bspw. auf Ausweise zu vergleichen.
Es ist selbst für einen geschulten Sachverständigen schwierig, diese Unterschriften eindeutig als `echt´oder `gefälscht´zu deklarieren.
Im Zweifelsfall wäre hier eine Nachfrage bzw. eidesstattliche Versicherung des Unterschriftsleistenden sinnvoll gewesen.
Warum das unterblieben ist und sogar eidesstattliche Versicherungen nicht anerkannt wurden, bleibt ein Geheimnis der Stadt.
Die von der Landeswahlleiterin herausgegebenen Vordrucke sind zwar sehr akribisch, was die Daten der Unterstützer angeht. Leider fehlt vollkommen die Dokumentation, wer denn diese Unterschrift entgegengenomen hat.
Damit würden jetzt quasi alle oder keiner unter Generalverdacht gestellt.
So etwas darf ihn einem Rechtsstaat nicht passieren!
Im Klartext heißt das, es ist nicht mehr nachvollziehbar, wie das unterschriebene Formular zum Wahlamt gelangt ist.
Hat es ein Bote übermittelt? Der Unterschriftensamler selbst? War ein Erfüllungsgehilfe tätig? Besteht die Möglichkeit, dass jemand die Formulare `kopiert´ hat und dann ein zusätzliches Blatt eingeworfen hat?
All das wäre verhinderbar gewesen.
Was das Wahlamt jetzt daraus gemacht hat, ist eine `Arbeits-Beschaffungs-Maßnahme´für die Justiz und die sowieso schon überlastete Polizei.
Allerdings schadet es momentan nur den FREIEN WÄHLERN, die zu Unrecht beschuldigt werden.
Wer weiß, wer davon profitiert?
Es gibt kein Ermittlungsverfahren gegen die FREIEN WÄHLER
Dank eines renommierten Krefelder Anwalts haben sich einige Dinge schnell klären lassen.
Fakt ist:
- Es gibt KEIN Verfahren gegen die FREIEN WÄHLER in Krefeld!
- Es gibt nur ein Verfahren gegen `Unbekannt´, welches bei der Staatsanwaltschaft das Aktenzeichen 103 UJs 2/25 trägt.
- Dies bestätigte auch die mit den Ermittlungen beauftragte Oberstaatsanwältin
- Sie hat den gesamten Vorgang an das Polizeipräsidium Krefeld übergeben mit dem Auftrag die Ermittlungen aufzunehmen
- Diese Ermittlungen richten sich momentan gegen keine Person!
- Sie können unter Umständen Jahre dauern und evtl. auch kein Ergebnis liefern!

Stellungnahme zu dem ungeheuren Vorwurf der Urkundenfälschung in über 150 Fällen
Artikel der Rheinischen Post -Ausgabe Krefeld - vom 18.07.2025
Mit großer Überraschung und Irritation haben wir die in der Sitzung des Wahlausschusses am 17. Juli sowie im anschließenden Bericht der Rheinischen Post veröffentlichten Vorwürfe zur Kenntnis genommen.
Den FREIEN WÄHLERN Krefeld wird darin ein massenhafter Verdacht auf Urkundenfälschung bei Unterstützungsunterschriften unterstellt – insgesamt ist von 151 Fällen die Rede.
Diese Zahl halten wir für bewusst überhöht und in der Sache völlig unbegründet.
Transparenz statt Vorverurteilung
Wir stellen klar:
Die FREIEN WÄHLER haben ihre Unterstützungsunterschriften auf rechtskonformem Wege gesammelt und eingereicht.
Die erforderliche Anzahl an gültigen Unterstützungsunterschriften wurde auch ohne die beanstandeten Fälle erreicht – wir wurden daher zu allen Wahlen zugelassen.
Das unterstreicht die breite Unterstützung durch die Krefelder Bürgerinnen und Bürger.
Zu den Vorwürfen im Einzelnen:
- Fall einer polnische Familie: Die Unterschriften wurden durch eine bevollmächtigte Tochter abgegeben, die aufgrund der Behinderungen ihrer Mutter und Tochter entsprechend handlungsfähig war. Zwar ist diese Vertretung für Wahlvorschläge formal nicht zulässig – von einer Urkundenfälschung kann jedoch keine Rede sein. Es handelt sich lediglich um einen Formfehler, der leicht heilbar gewesen wäre.
- Fall `Geburtsname statt Ehename´: Die betroffene Frau hat im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens mit ihrem Geburtsnamen unterschrieben. Das ist laut Rechtsprechung zulässig. Ihre Identität ist eindeutig belegbar, eine Täuschungsabsicht lag nicht vor. Auch hier fehlt jede Grundlage für den Vorwurf einer Fälschung.
- Fall einer verstorbenen Unterzeichnerin: Die Unterstützungsunterschrift wurde zu Lebzeiten eindeutig geleistet – inklusive Datum und Unterschrift. Ein späterer Todesfall hebt nicht den zuvor rechtsgültig erklärten Willen auf. Auch hier ist die Ablehnung rechtlich nicht haltbar.
- Fall eines Rechtsanwalts: Die Unterschrift wurde aufgrund eines subjektiven Vergleichs durch das Wahlamt angezweifelt – trotz einer eidesstattlichen Versicherung des Unterzeichners. Es ist bedenklich, wenn ohne qualifizierte Expertise über die Echtheit von Unterschriften entschieden wird.
- Genau diese oben genannten Fälle sind exemplarisch für die Herangehensweise und das Zustandekommen der `Verdachtsfälle´
- Vervielfachung der Zahlen: Die angeblichen „151 Verdachtsfälle“ beruhen größtenteils auf doppelter Zählung – jede einzelne Unterschrift wurde mehrfach erfasst (z. B. für OB-Kandidatur und Ratsliste). Die tatsächliche Zahl mutmaßlich betroffener Fälle ist deutlich geringer.
Forderung nach unabhängiger Prüfung
Wir fordern die Stadtverwaltung Krefeld auf, bei Zweifelsfällen ein standardisiertes und rechtssicheres Verfahren anzuwenden – ggf. unter Hinzuziehung vereidigter Schriftsachverständiger. Subjektive Einschätzungen einzelner Sachbearbeiter dürfen nicht die Grundlage für schwerwiegende Vorwürfe bilden.
Kooperation mit den Ermittlungsbehörden
Wir stehen selbstverständlich für eine vollständige Aufklärung bereit und arbeiten mit allen zuständigen Stellen konstruktiv zusammen. Gleichzeitig verbitten wir uns pauschale Vorverurteilungen und öffentliche Stimmungsmache ohne belastbare Grundlage.
Rechtliche Konsequenzen
Sollte sich nach Abschluss der Ermittlungen herausstellen, dass die Vorwürfe allesamt zu keinen strafrechtlichen Ermittlungen führen und die FREIEN WÄHLER dadurch massiv bei der Wahl behindert worden sein, so behalten wir uns neben den Schritten gegen die Verantwortlichen natürlich auch eine Anfechtung der Kommunalwahl 2025 vor.
Deshalb sollte es im Interesse aller Beteiligten sein umgehend, d. h. spätestens vor Verteilung der Briefwahlunterlagen eine Aufklärung herbeizuführen.
Fazit
Die FREIEN WÄHLER Krefeld sind angetreten, um bürgernahe, transparente und faire Politik zu machen.
Wir lassen uns durch haltlose Anschuldigungen nicht beirren – und freuen uns, den Krefelderinnen und Krefeldern am 14. September ein glaubwürdiges und engagiertes Angebot zur Wahl zu machen.
Freie Wähler Krefeld
i. A. Andreas Drabben